Das Hambührener Glockengeläut
Vom Glockenfriedhof in Hamburg konnte Pfarrer Hoenke drei Glocken leihweise für die Notkirche in Hambühren erstehen.
Es bürgerte sich ein, dass zu folgenden Zeiten das Glockengeläut einsetzte:
- grundsätzlich 15 Minuten vor den Gottesdienstzeiten in der Woche und am Sonntag zur „Frühmesse" um 6.30 Uhr mit der mittleren Glocke,
- um 12.00 Uhr und 18.00 das Angelusläuten täglich ebenfalls mit der mittleren Glocke,
- bei Sterbefällen die kleine Glocke,
- am Sonntag riefen 15 Minuten vor dem Hochamt um 10.00 Uhr alle drei Glocken zum Gottesdienst.
Der unterschiedliche Klang der Glocken war deutlich vernehmbar. Zunächst zogen die Ministranten die Seile der Glocken. Es war gar nicht so einfach, die Glocken in Bewegung zu setzen und den gleichmäßigen Schlag zu treffen. Für die Ministranten war es immer ein Gaudi, das Läuten zu beenden, denn die Schwingungen der Glocken zu bremsen, ließ manchen einen Meter am Seil nach oben ziehen. Um das Läuten vorzunehmen, musste mindestens ein Ministrant 15 Minuten vor Gottesdienstbeginn anwesend sein. Das Mittags- und Abendläuten hatte Frau Anna Olbrich inne, bis eine elektrische Anlage sowohl die Ministranten als auch Frau Olbrich ablöste. Vor allem, wenn man zur Feierabendzeit durch Hambühren ging, konnte man recht oft während des Läutens Männer in ihrem Garten auf ihren Spaten gestützt mit abgenommener Mütze eine Gebetspause nehmen sehen. Das Glockengeläut war in das Leben eingebaut.
Diese drei Glocken läuteten in der Notkirche in der Kirchstraße.
1992 stand fest, dass ein Glockenturm neben der neu errichteten Kirche in der Eichendorffstraße mit neuem und eigenem Geläut erstellt wird, weil die Eigentümer der drei Glocken aus den Ostgebieten inzwischen ihre Ansprüche erhoben hatten. Die drei Glocken sind deshalb im neuen Glockenturm eingelagert, aber noch nicht abgeholt worden.
Am Kirchweihtag am 05.12.1993 wurden die drei neuen Glocken B', D'' und G'' geweiht. Ihre Töne waren mit dem Geläut der evangelischen Kirche abgestimmt. Unser neues Geläut ruft zum Gebet täglich um 17.55 Uhr und zu den Gottesdiensten am Samstag zur Vorabendmesse bzw. am Sonntag jeweils 15 Minuten vor Gottesdienstbeginn. Nehmen wir das Geläut wahr?
Ein Glockengeläut unterscheidet sich erheblich vom Stundenschlag einer Kirchturmsuhr!